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Einzelcoaching

Bedeutung der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Im Rahmen der Heranführung an den Ausbildungs und Arbeitsmarkt sollen nach diesem fachkonzept förderungsbedürftige junge Menschen nach Maßgabe des § 45 Abs. 1 SGB III vorrangig auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden. Sofern die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in der Person der Teilnehmenden liegenden Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Vorbereitung auf eine Ausbildung bzw. Beschäftigungsaufnahme.

 

Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es:

• Den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl insbesondere durch ergänzende praktische berufliche Erfahrungen zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen.
• Den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist – für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln.
• Die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt zu integrieren.

Weitere Ziele sind insbesondere:

• Erhöhung des Qualifikationsniveaus
• Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung (Selbstkompetenz, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit) und einer positiven Einstellung zur lebensbegleitenden Weiterbildung sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe.
• Erschließung betrieblicher Qualifizierungsangebote, Ausbildungs- und Arbeitsstellen für die Teilnehmenden, insbesondere über die regionalen Netzwerke zu Betrieben.

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